Verbrauchsabrechnungen Sehr geehrter Wasserkunde,
Wir haben Ihnen eine Möglichkeit zum Geldsparen aufgezeigt - nun ist es an Ihnen zu reagieren, auch die Banken danken es Ihnen - Lastschriften kosten dem Bankkunden keine Gebühren. Hier können Sie ein Formular zur Einzugsermächtigung im PDF-Format ausdrucken. Welcher ist der geltende Tarif? Für die Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation gibt es im Versorgungsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow jeweils einen einheitlichen Tarif. Dieser Tarif wird vom Wasser- und Abwasserverband Rathenow nach kostenspezifischen Gesichts-punkten festgelegt. Einzelheiten dazu im Bereich Tarife Wozu Abschlagsbeiträge? Da die Zähler nur einmal im Jahr abgelesen werden, können wir natürlich nicht so lange auf das Entgelt warten. Darum zahlen Sie zweimonatlich einen festen Betrag als Abschlag. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen Ihr jährlicher Verbrauch und der sich daraus ergebende Zahlungsbetrag mitgeteilt sowie die neuen Abschlagsbeträge und Zahlungstermine für das nächste Jahr. Die zwischenzeitlich erhobenen Abschlagsbeträge sind vom Gesamtbetrag abgesetzt, in der Regel verbleibt eine kleine Differenz. Sollte sich bei Ihnen im Laufe des Jahres der Wasserverbrauch wesentlich ändern, sind wir bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Die Höhe der Abschlagsbeträge richten sich nach dem Vorjahresverbrauch. Geht der Zähler wirklich richtig? Die Wasserzähler sind und bleiben Eigentum des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow. Nur unsere Beauftragten dürfen sie ein- oder ausbauen. Um die Zuverlässigkeit dauerhaft sicherzustellen, werden die Zähler in regelmäßigen Abständen durch neue Zähler ersetzt, deren richtige Anzeige zuvor von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert und bestätigt worden ist. Die Daten des alten und des neuen Zählers werden Ihnen mitgeteilt. Auf der nächsten Rechnung erscheint der Zählerwechsel mit einer gesonderten Zeile. Mehrverbrauch ist nur selten auf eine fehlerhafte Zähleranzeige zurückzuführen. Veränderte Abnahmegewohnheiten, Erweiterung der Personenzahl in den Haushalten oder zusätzliche Geräte und Maschinen, können beispielsweise die Ursachen für einen höheren Wasserverbrauch sein. Wasser kann durch tropfende Zapfventile, ständig laufende Druckspüler oder Spülkästen und durch Schäden an erdverlegten Wasserleitungen ungenutzt ablaufen. Auslaufmengen aus Öffnungen verschiedener Größen
Wenn der Zähler Verbrauch anzeigt, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen zugelassenen Installationsbetrieb mit der Prüfung Ihrer häuslichen Wasseranlage zu beauftragen. Wenn der Fachmann keinen Schaden festgestellt hat und Sie trotzdem noch Zweifel an der richtigen Zähleranzeige haben, können Sie eine Zählerprüfung beantragen. Wir veranlassen dann, dass der Zähler ausgebaut und in einer staatlich anerkannten Prüfstelle - auf Wunsch sogar in Ihrer Gegenwart - geprüft wird. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler in Ordnung ist, tragen Sie die Kosten für die Zählerprüfung, den Zähler sowie eine Arbeitsstunde für Ausbau, Einbau, Transport und Prüfung des Zählers. Werden die gesetzlichen Fehlergrenzen überschritten, fallen die Kosten uns zur Last und die Verbrauchsabrechnung wird entsprechend der abweichenden Fehlergrenzen berichtigt. Was muss man beim Eigentumswechsel bzw. Umzug beachten? Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit eine stichtagsgerechte Schlussabrechnung erstellt werden kann. Diese stichtagsgerechte Um- und Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften solange für die in der "alten" Besitzung auflaufenden Wasser-/Abwasserkosten, bis Sie sich bei uns abgemeldet haben. Grundlage für die Schlussabrechnung ist der von Ihnen oder der vom neuen Grundstückseigentümer abgelesene Zählerstand. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung sowie Änderungen Ihrer Postanschrift soweit diese mit der Verbrauchsstelle nicht identisch ist (z. B. Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten und Ähnliches). Eigentümerwechsel Wer darf Installationen ausführen? Für die Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss mit Ausnahme der Zähler - also für die Hausinstalltion und Geräte - tragen Sie die Verantwortung. Die Anlagen sind so zu betreiben, dass Störungen Dritter oder Rückwirkungen auf unsere Einrichtungen ausgeschlossen sind. Um Gefahren vorzubeugen, die durch unsachgemäße Arbeiten entstehen können, hat der Gesetzgeber hier Folgendes verfügt: Diese Bestimmung dient allein Ihrer Sicherheit. Nur der Fachmann darf Installationen, Änderungen und Reparaturen ausführen, dass Ihre Einrichtungen und Geräte störungsfrei zu benutzen sind. Dafür haftet er sogar. Installateurverzeichnis Zeitweilige Außerbetriebsetzung eines Hausanschlusses, begrenzt auf 12 Monate Das Haus ist unbewohnt, vorübergehend erfolgt keine Nutzung. Auf Antrag einer weitweiligen Außerbetriebsetzung erfolgt der Zählerausbau und die Ventilanbohrschelle wird geschlossen. So ist keine unrechtmäßige Wasserentnahme möglich, auch Wasserverluste bei Rohrbruch durch Frostschaden können vermieden werden. Das Vertragsverhältnis bleibt dennoch weiterhin bestehen, Grundgebühren werden weiterhin erhoben.
Wiederinbetriebnahme Die Wiederinbetriebnahme ist auf Antrag des Eigentümers sofort möglich
Trennung Für Objekte, die abgerissen werden, leerstehende ungenutzte Objekte für die der Antrag auf Trennung gestellt wird, erfolgt die komplette Entfernung des Wasseranschlusses. Erfolgt kein Abriss, sondern ein späterer Verkauf ist geplant, gilt dieses Objekt als nicht erschlossen. Abrechnung von Wassermengen (Gartenwasserzähler) Wassermengen, die für die Gartenentwässerung oder Swimmingpool-Anlage u. ä. genutzt werden und die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangen, werden auf Antrag von der Schmutzwassermenge abgesetzt. Voraussetzung: Der Kunde muss auf seine Kosten eine zusätzlich geeichte Zählereinrichtung (Gartenwasserzähler) einbauen lassen. Rohrbrüche Infolge von Leitungsschäden hinter dem Wasserzähler (Hausanlage) haftet der Kunde für Wasserverluste. Besteht ein Anschluss an die öffentliche AW-Kanalisation, werden auch entsprechende Abwassermengen berechnet. Kann nach Behebung des Leitungsschadens durch eine zugelassene Installationsfirma bestätigt werden, dass Abwassermengen nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangten, sondern anderweitig versickerten, kann das bei sofortiger Meldung in der Abrechnung berücksichtigt werden. Anschlussbeitrag Schmutzwasserbeitrag Grundstücksfläche lt. Grundbuch x Vollgeschoss* der baulichen Anlage = modifizierte Fläche modifizierte Fläche x Beitragssatz (z.Zt. 11,66 EUR/m2) = Beitragsbescheid Berechnungsbeispiel: 80,0 m2 (Grundstück) x 25 % (Vollgeschoss) = 200,0 m2 (modifizierte Fläche) 200,0 m2 x 11,66 EUR (Beitragssatz) = 2.332,0 EUR (Beitragsbescheid) *Vollgeschoss 1-geschossig = 25 % 2-geschossig = 40 % 3-geschossig = 55 % für jedes weitere Geschoss werden jeweils 15 % dazu gerechnet. |
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