Dezentrale Entsorgung

Fäkalsaugfahrzeug

In unserem dünn besiedelten Verbandsgebiet stehen zahlreiche Grundstücke, bei denen ein Anschluss an das zentrale Schmutzwassernetz aus wirtschaftlicher Sicht nicht lohnt. Die Kosten für Verband und Grundstücksbesitzer wären viel zu hoch. Dies bedeutet, dass die rund 6.000 betroffenen Grundstücke dezentral entsorgt werden. Sie leiten ihr Abwasser entweder in abflusslosen Sammelgruben, die der WAV regelmäßig abpumpt oder sie betreiben eine eigene Kleinkläranlage mit vollbiologischer Reinigungsstufe. Diese reinigt das Abwasser soweit, dass es bedenkenlos in den Vorfluter, also ein Gewässer, abgeleitet werden kann. Für die Klärschlammentwässerung und –verwertung sorgt der WAV Rathenow.

 

Eine Versickerung, Verregnung oder landwirtschaftliche Verwertung der unbehandelten Fäkalien aus Sammelgruben und Fäkalienschlämmen aus Kleinkläranlagen ist gesetzlich verboten. 
Zuwiderhandlungen können zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahrens oder zur Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 324 Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.03.1987 (BGBl. I S. 945 ber. S. 1160) führen.

 

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

Häufige Fragen


 

Welcher Dienstleister fährt meine Grube ab?

Stadt/GemeindeAbfurhunternehmenTelefonEinleitstelle
StrodehneAG Strodehne eGTel.: 033875-30735PW: Strohdehne
Großderschau, GT Altgarz, GT Rübehorst, GT Friedrichsbruch, Rhinow, GT Kietz, Schönholz-Neuwerder, StöllnGroßderschauer Sauerkkraut GmbHTel.: 033875 30805PW: Rhinow
Elslaake, Gülpe, Hohennauen, Parey, Prietzen, Spaatz, Wassersuppe, Witzke, Wolsier, GT Albertsheim, Semlin, Kleßen- GörneWAV RathenowTel.: 03385 495600

PW: Lehmbahn

Hohennauen
PW: Rhinow

Bamme, Barnewitz, Buschow, Buckow b. Nennhausen, Damme, Ferchesar, Garlitz, Gräningen, Kotzen, Kriele, Landin, Liepe, GT Lochow, Möthlow, Mützlitz, Nennhausen, Rhinsmühlen, StechowWAV RathenowTel.: 03385 495600PW: Nennhausen
KA: Rathenow
DöberitzWAV RathenowTel.: 03385 495600KA:  MFKE

Böhne, Göttlin, Großwudicke, Kleinwudicke, Grütz, Kleinbuckow, Buckow, Mögelin, Schmetzdorf,

Rathenow, Steckelsdorf, Vieritz, Zollchow, Galm, Grille, Bahnitz, Bützer, Jerchel, Knoblauch, Milow, Möthlitz, Nitzahn, Premnitz,

 

WAV RathenowTel.: 03385 495600

KA: Rathenow

PW: Bützer
KA: Heidefeld

 


 

Informationen zum Bau und Betrieb von abflusslosen Schmutzwassersammelgruben (Stand 01_2024)

 

Abflusslose Schmutzwassersammelgruben (nachfolgend Schmutzwassersammelgruben genannt), deren Zuleitungen und Absaugleitungen, fachtechnisch Grundstücksentwässerungsanlagen genannt, müssen wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig sein. Die hierfür geltende DIN 1986-100 präzisiert dabei die Anforderungen gemäß der Brandenburgischen Bauordnung.

 

Eine Dichtheitsprüfung erfolgt nach Errichtung oder Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN EN 1610 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 139, DIN 1986-30 und DIN 4261-1).

 

Anhand der geltenden Normen und aaRdT hat der WAV Rathenow (nachfolgend WAV genannt) Mindeststandards für Schmutzwassersammelgruben in seinem Verbandsgebiet definiert:

 

1. Materialwahl für Schmutzwassersammelgruben 

 

• Schmutzwassersammelgruben aus Beton sind mindestens mit der Festigkeitsklasse C35/45 nach DIN 1045-2 herzustellen. Vorgefertigte Betonteile müssen der DIN V 4034-1 mit den Anforderungen nach Typ 2 entsprechen. 

• Schmutzwassersammelgruben aus Kunststoff bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBT-Zulassung). Der Einbau von Kunststoffsammelgruben ohne DiBt-Zulassung ist unzulässig 

• Neu zu errichtende Sammelgruben aus Mauerwerk oder Stahl sind unzulässig

 

2. Bauart Schmutzwassersammelgruben 

 

• Schmutzwassersammelgruben müssen über eine sichere Abdeckung mit Reinigungs- und Entleerungsöffnungen verfügen 

• Eine Be- und Entlüftung ≥ DN 100 ist vorzusehen 

• Der freie Zugang ist zu gewähren, eine Überbauung ist nicht statthaft 

• Der Abstand zu Aufenthaltsräumen muss mind. 5 m betragen, zu Grundstücksgrenzen mind. 2 m

 

3. Materialwahl für Schmutzwasserrohrleitungen 

 

• Es sind grundsätzlich zugelassene Rohrmaterialien für den Transport von fäkalienhaltigem Schmutzwasser zu verwenden 

• In Wasserschutzgebieten sind nur Rohrmaterialien mit der entsprechenden Zulassung zu verwenden 

• Der Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze ist in Form einer Kardankupplung (PerrotKupplung, M- Teil) nach DIN EN 12734 in der Nennweite DN 100 herzustellen

 

4. Herstellung der Schmutzwasserrohrleitungen 

 

• Zulaufleitungen sind hydraulisch nach den aaRdT durch den Installateur zu bemessen und entsprechend zu verlegen 

• Absaugleitungen sind in der Dimension DN 100 mit steigendem Gefälle zum Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zu verlegen 

• Große Abstürze und Abwinklungen sind zu vermeiden

 

5. Größe der Schmutzwassersammelgrube 

 

• Gemäß § 44 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) müssen Schmutzwassersammelgruben ausreichend groß sein 

• Das „ausreichend große“ Speichervolumen ergibt sich aus den Bemessungsgrundlagen nach DIN 1986-100 und 4261-1. 

• Beispiel: Für eine Wohneinheit mit 3 Personen bei durchschnittlich 100 bis 150 Litern Wasserverbrauch je Tag und Person, errechnen sich 300 Liter je Tag an         Schmutzwasseranfall. Bei einer monatlichen Abfuhr ergibt das ein Speichervolumen von rund 9,00 m³. 

• Bei kleineren Wohneinheiten oder vergleichbaren Nutzungen darf ein Mindestvolumen von 3 m³ nach DIN 1986-100 nicht unterschritten werden. 

• Die Größe der Schmutzwassersammelgrube auf Gewerbegrundstücken richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und/oder nach Art des Gewerbes. Eine  Mindestgröße von 6m³ darf jedoch ebenfalls nicht unterschritten werden.

 

6. Antrag und Anzeigepflicht 

 

• Das Vorhaben zur Errichtung, das Vorhandensein und die Inbetriebnahme von Schmutzwassersammelgruben ist gemäß Fäkalienentsorgungssatzung des WAV Rathenow in der jeweils gültigen Fassung anzeigepflichtig. Ein entsprechendes Antragsformular steht dazu im Internet auf der Homepage des WAV unter www.wav-rathenow.de bereit. Auf Anfrage kann dieses Formular auch zugesandt werden.

 

7. Einleitungen

 

• In die Schmutzwassersammelgrube ist das gesamte auf dem Grundstück anfallende häusliche Schmutzwasser einzuleiten, darunter zählen z.B. Wasch- und  Spülwasser, Bade- und Duschwasser, Toilettenspülung und Waschmaschinenabläufe. 

• Nicht eingeleitet werden darf: 

   o Schmutzwasser mit Inhaltsstoffen nach § 5 der dezentralen Schmutzwassersatzung des Verbandes, 

   o Niederschlagswasser, Drainage- oder Grundwasser, 

   o grobe Materialien, wie z.B. Steine, Holz, Metall oder Kunststoffteile.

 

8. Erreichbarkeit / Entsorgung 

 

• Laut dezentraler Schmutzwassersatzung des WAV sind alle Schmutzwassersammelgruben mit einer Absaugleitung inklusive Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich (öffentliche Straße) herzustellen oder entsprechend nachzurüsten. 

• Der Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze (öffentliche Straße) muss für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 26 t, einer Zufahrtsbreite von mindestens 3,50 m und einem Lichtfreiraum von mindestens 4,00 m zu jeder Zeit zur Entsorgung der Schmutzwassersammelgrube frei zugänglich sein. 

• Die maximale Entfernung einer Schmutzwassersammelgrube bis zum Absaugstutzen beträgt 60,00 m. 

• Ist die Nachrüstung einer Absaugleitung inklusive Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze technisch nicht umsetzbar, kann eine Ausnahmegenehmigung beim WAV 

  beantragt werden, diese wird durch Mitarbeiter des WAV vor Ort geprüft.

 

9. Anmeldung, Änderung und Abmeldung der Abfuhr 

 

• Die Anmeldung, Änderungen des Abfuhrturnus sowie die Abmeldung der Abfuhr erfolgt bei dem jeweils zuständigen Entsorgungsunternehmen. 

• Welches Unternehmen in Ihrem Ort zuständig ist, wird Ihnen mit der Bewilligung des Antrages zur Errichtung einer Schmutzwassersammelgrube mitgeteilt.

 

10. Praktische Hinweise rund um die Schmutzwassersammelgrube 

 

Ein Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze ermöglicht das Absaugen des Schmutzwassers von der Straße aus und vermeidet ein ständiges Befahren des Grundstücks. Die Installation wird im Nachfolgenden kurz beschrieben.

 

So funktioniert es: 

 

• Von der Schmutzwassersammelgrube bis zur Grundstücksgrenze (öffentlichen Straße) wird eine Absaugleitung DN 100 verlegt (fäkalienbeständige Schlauchleitung oder KG-Rohr) 

• Zum Absaugen ist am Schlauch- bzw. Rohrende an der Grundstücksgrenze eine sog. KardanKupplung (Perrot-Kupplung, M - Teil) mit Blinddeckel mittels Schellen an einem Halter zu befestigen, der Halter sollte im Erdreich mit einem Betonfundament verankert werden 

• Um ein Festsaugen zu vermeiden, sollte in der Schmutzwassersammelgrube am Schlauch oder Rohranfang eine Bügeltülle aus Edelstahl der Güte V4A angebracht  werden, der Schlauch- oder Rohranfang ist möglichst schräg anzuschneiden 

• Die Absaugleitung kann im Erdreich oder oberirdisch verlegt werden Absaugleitungen sollten mit Gefälle zur Schmutzwassersammelgrube verlegt werden, um eine selbstständige Entleerung der Leitung zu gewährleisten und in kalten Jahreszeiten ein Einfrieren zu verhindern 

• Die Saughöhe sollte 5,00 m nicht überschreiten

 

 Beispielbild Sammelgrube 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern des WAV unter der Telefonnummer 03385 / 495 600 oder im Internet unter www.wav-rathenow.de. Alle genannten DIN-Normen können bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. Diese sind ferner beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert und niedergelegt.