Verwaltungsgebäude des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow | zur Startseite Verwaltungsgebäude des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Leitungsauskünfte

1. Vor der Planung einer Baumaßnahme, auch auf privaten Grundstücken, ist der vorhandene Leitungsbestand beim Wasser-und Abwasserverband Rathenow einzuholen. Einzureichen ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Beschreibung der Maßnahme, einer genauen Ortsangabe (Flur, Flurstück, Ort und Straße/Haus-Nr.), einem Übersichtsplan oder einer Entwurfsplanung.

 

2. Eine Stellungnahme bzw. Zustimmung zur geplanten Baumaßnahme durch den Wasser-und Abwasserverband Rathenow erfolgt nach Vorlage der Ausführungsunterlagen. Bei Einreichung von Entwurfsplanungsunterlagen erfolgt eine Zustimmung mit einzuhaltenden Hinweisen und Bedingungen des Wasser- und Abwasserverbandes, die dann in die Ausführungsunterlagen einzuarbeiten sind.

 

3. Jegliche Erdarbeiten innerhalb des Verbandsgebietes, auch auf privaten Grundstücken, dürfen nur nach Genehmigung durch den Wasser- und Abwasserverband Rathenow vorgenommen werden. Dazu ist der Antrag "Erlaubnisschein für Erdarbeiten" einschließlich Planungsunterlagen der Baumaßnahme mit Übersichtsplan durch das bauausführende Unternehmen einzureichen (siehe Antrag Erlaubnisschein für Erdarbeiten unter Formulare.)

4. Leitungsauskünfte können auch online unter folgender E-Mailadresse gestellt werden: .