Dezentrale Entsorgung in 
Kleingartenanlagen/ Sondergebieten

Fäkalsaugfahrzeug

 

Liebe Pächterinnen und Pächter,
liebe Eigentümerinnen und Eigentümer,

 

zu Beginn der neuen Gartensaison informiert der Wasser- und Abwasserverband Rathenow (WAV) über die Schmutzwasserentsorgung in Kleingartenanlagen, Wochenendgebieten und ähnlichen Sondergebieten.

 

Kleingartenanlagen – Nutzung und Bedeutung

Kleingartenanlagen dürfen laut Gesetz nur kleingärtnerisch genutzt werden.
Gleichzeitig weiß der Wasser- und Abwasserverband Rathenow, wie wichtig diese Anlagen für Erholung und Freizeit sind. 

Deshalb unterstützt der Verband eine sichere und umweltgerechte Nutzung.

 

Gesetzliche Grundlage schaffen: Sondervereinbarung mit dem Verband

Für diese Gebiete ist eine regelmäßige Entsorgung gesetzlich nicht automatisch vorgesehen.
Damit der Wasser- und Abwasserverband das Schmutzwasser trotzdem abfahren darf, ist eine Sondervereinbarung notwendig.

Diese Sondervereinbarung ist sehr wichtig, denn sie regelt:

  • dass der Verband das Grundstück überhaupt anfahren darf

  • wer für was verantwortlich ist und

  • unter welchen Bedingungen die Entsorgung stattfindet

  • ohne eine unterschriebene Sondervereinbarung ist keine Schmutzwasserentsorgung möglich

 

Für die Sondervereinbarung müssen Vollmachten der Eigentümer vorliegen

Damit der Verband tätig werden kann, benötigt er eine Vollmacht der Grundstückseigentümer.

Diese Vollmachten werden

  • vom Verband vorbereitet und

  • gemeinsam mit den jeweiligen Gartenvorsitzenden unterzeichnet

Erst dann können Pächter eine Sondervereinbarung mit dem Verband abschließen.

 

Wer darf das Schmutzwasser abfahren?

Die Entsorgung erfolgt nur

  • durch den Wasser- und Abwasserverband Rathenow oder

  • durch Firmen, die vom Verband beauftragt wurden.

 

Wichtig für die Entsorgung – Was ist zu tun?

Auch wenn eine Sondervereinbarung besteht, kann Schmutzwasser nur entsorgt werden, wenn die Zufahrt zum Grundstück geeignet ist.

Das heißt:

  • Stellen Sie eine befahrbare Zuwegung mit einer Breite von 3,50 m für Fahrzeuge bis 26 Tonnen bereit

  • Stellen Sie eine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge bis 26 Tonnen sicher

  • Prüfen Sie, ob ein Absaugstutzen vorliegt

  • Halten Sie eine gültige Dichtheitsprüfung der Grube bereit

 

Sind die Wege nicht geeignet, kann keine Entsorgung stattfinden. Die genauen Anforderungen an die Zuwegung stehen ebenfalls in der Sondervereinbarung.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Der Wasser- und Abwasserverband Rathenow setzt die Sondervereinbarungen Schritt für Schritt um.
In nächster Zeit werden einzelne Eigentümer, Pächter sowie Kleingartenanlagen gezielt angeschrieben.

 

Für ein persönliches Gespräch können Sie über folgenden Link einen Termin über unser Terminbuchungstool vereinbaren.

Termin buchen

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

 

Der Wasser- und Abwasserverband Rathenow bedankt sich bei allen Eigentümerinnen, Eigentümern, Pächterinnen und Pächtern für die Mithilfe. Nur gemeinsam kann eine sichere, ordentliche und umweltgerechte Schmutzwasserentsorgung gewährleistet werden.

 

 


 

Entgeltmaßstab

Der Preis beträgt 15,81 € pro m³ Schmutzwasser.

Der Verband passt Entgelte im Rahmen seiner regelmäßigen Entgelt- und Gebührenkalkulation an. Der Preis wird alle 2 Jahre neu kalkuliert und ist Bestandteil einer privatrechtlichen Sondervereinbarung. Die jeweils gültigen Entgelte werden rechtskonform veröffentlicht und sind auf der Verbandswebsite verfügbar.

 

Abrechnung bei vorhandenen geeichten Wasserzählern 

Liegt ein geeichter Wasserzähler vor, erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach: 

  • dem gemessenen Verbrauch gemäß Zählerstand oder 

  • der dokumentierten abgefahrenen Menge. 

 

Die gemessenen Mengen sind verbindliche Rechnungsgrundlage. Sollten hier erhöhte Abweichungen nachzuweisen sein, behält sich der Verband vor die dokumentierten abgefahren Mengen zum Ansatz zu bringen.  

 

 

Pauschale Abrechnung bei Fehlen eines geeichten Wasserzählers

Für Parzellen/Grundstücke ohne geeichten Wasserzähler gelten folgende pauschalen Bemessungsmengen: 

 

a) Kleingartenanlagen  

  • Pauschalmenge: 15 m³ pro Jahr, 

  • Bemessung: 2 Personen je Parzelle. 

 

b) Wochenendgrundstücke / Wochenendhauszellen 

  • Pauschalmenge: 30 m³ pro Jahr, 

  • Bemessung: 2 Personen je Zelle/Grundstück. 

 

Diese Mengen gelten verbindlich für die jährliche Entgeltberechnung. 


 

Der WAV Rathenow ist auf die Mitwirkung der Pächter angewiesen

LKW in Gartensparte

Kleingärten sind grüne Oasen, gerade für die Bewohner von Städten und größeren Gemeinden. Im Westhavelland gibt es eine ganze Menge davon, auch im Verbund von Kleingartenanlagen. Sie stehen für Naturverbundenheit, Gemeinschaft und Erholung. Hinter Blumenbeeten und Laubendächern bahnt sich jedoch seit einiger Zeit ein Problem an, das als solches bislang wenig sichtbar war oder von den Nutzern zur Kenntnis genommen wurde: die Entsorgung von Schmutzwasser. Es wird zunehmend zur Herausforderung, insbesondere für den zuständigen Wasser- und Abwasserverband Rathenow.

 

Was können Gartenfreunde tun?

Damit die Entsorgung auch künftig gesichert werden kann, ruft der Verband die Kleingartennutzer zur Mithilfe laut § 8 dezentrale Schmutzwassersatzung (Fäkalienentsorgungssatzung) auf. Hier finden Sie unsere Satzungen

 

  • Zufahrtswege prüfen: Die Wege zur Grube sollten mindestens 3,50 Meter breit sein und eine Wendemöglichkeit bieten.

  • Absaugstutzen nachrüsten: Eine einfache technische Maßnahme, die die Entsorgung erheblich erleichtert.

  • Dichtheitsprüfung vorlegen: Nur dichte Gruben dürfen laut Satzung und Umweltrecht genutzt werden. Die Prüfung muss regelmäßig erneuert werden. Der Verband behält sich vor, entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. 

  • Grubenvolumen beachten: Neue oder zu genehmigende Gruben müssen mindestens 3 m³ fassen. 

     

Ziel sind pragmatische Lösungen

Der WAV weist darauf hin, dass ein genereller Bestandsschutz für bestehende Gruben nicht existiert. Trotzdem ist der Verband bemüht, pragmatisch zu handeln, sofern keine sicherheits- oder betriebstechnischen Gründe dagegensprechen. Ziel ist es, die Schmutzwasserentsorgung langfristig und unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen sicherzustellen. Dabei setzt der WAV auf Kooperation statt Konfrontation. Denn klar ist: Die Kleingärten im Verbandsgebiet sollen auch in Zukunft Orte der Entspannung und des Miteinanders bleiben – ohne dass sie zur Belastung für die Umwelt oder die Entsorgungs-Infrastruktur werden.

 

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

Häufige Fragen