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Dezentrale Entsorgung

In unserem dünn besiedelten Verbandsgebiet stehen zahlreiche Grundstücke, bei denen ein Anschluss an das zentrale Abwassernetz aus wirtschaftlicher Sicht nicht lohnt. Die Kosten für Verband und Grundstücksbesitzer wären viel zu hoch. Dies bedeutet, dass die rund 6.000 betroffenen Grundstücke dezentral entsorgt werden. Sie leiten ihr Abwasser entweder in abflusslosen Sammelgruben (Merkblatt zu abflusslosen Sammelgruben), die der WAV regelmäßig abpumpt oder sie betreiben eine eigene Kleinkläranlage mit vollbiologischer Reinigungsstufe. Diese reinigt das Abwasser soweit, dass es bedenkenlos in den Vorfluter, also ein Gewässer, abgeleitet werden kann. Für die Klärschlammentwässerung und –verwertung sorgt der WAV Rathenow.

 

Eine Versickerung, Verregnung oder landwirtschaftliche Verwertung der unbehandelten Fäkalien aus Sammelgruben und Fäkalienschlämmen aus Kleinkläranlagen ist gesetzlich verboten. 
Zuwiderhandlungen können zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahrens oder zur Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 324 Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.03.1987 (BGBl. I S. 945 ber. S. 1160) führen.

 

Wo melde ich die Fäkalabfuhr an?

Liste der Abfuhrunternehmen

 

Was, wenn es Unstimmigkeiten mit der Abrechnung gibt?

Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an die Verbrauchsabrechnung (Tel.: 03385-495-673 oder -674) des Wasser- und Abwasserverbandes. 

 

Kosten für die dezentrale Entsorgung

Für die Entleerung, Abfuhr und Beseitigung des Fäkalabwassers aus abflusslosen Sammelgruben und für die Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen erhebt der Verband (unabhängig welches Unternehmen die Abfuhr durchführt) eine Gebühr.

 

Bitte informieren Sie sich auch auf der Seite Tarife.