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Häufige Fragen

 

 

 

Sehr geehrter Wasserkunde,
wir versorgen Sie mit Trinkwasser und entsorgen Ihr Abwasser. Die Rechtsgrundlagen für die Versorgungs- und Abrechungsmodalitäten finden Sie in unserem Satzungsbereich. Von unseren Verbrauchern gibt es oftmals Fragen. Die Wichtigsten wollen wir beantworten.

 

 

 


FAQ zur zur Verbrauchsabrechnung

Zählerablesung - muss man auf den Ableser warten?

Für die Zählerstandserfassung werden im Dezember des laufenden Jahres Ablesekarten für alle Verbrauchstellen versandt.

 

Es besteht die Möglichkeit, den Zählerstand online zu erfassen. Folgen Sie dem Link oder scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Anschreiben ein.

 

Nutzen Sie weiterhin die Ablesekarte zum Übermitteln des Zählerstandes, dann senden Sie diese bitte nach Erhalt schnellstmöglich ausgefüllt an den Verband zurück - das Porto übernehmen wir.

 

Hinweis:

  • Vergleichen Sie Ihre Zählernummer auf der Ablesekarte.

  • Tragen Sie den Zählerstand ohne Nachkommastellen ein.

     

Bitte beachten Sie:
Erfolgt keine Zählerstandsmitteilung, wird der Verbrauch entsprechend des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Schätzungen können zu Differenzen führen, die aufwendige Korrekturen nach sich ziehen und für beide Vertragsparteien nicht wünschenswert sind.

Wie wird abgerechnet?

Nach der Zählerablesung wird eine Jahresverbrauchsabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagsbeträge ausgestellt. Falls der Rechnungsbetrag höher als die Abschlagszahlungen ist, bitten wir um Zahlung des Restbetrages, anderenfalls erhalten Sie eine Gutschrift.


Alle Kunden, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten ihr eventuell vorhandenes Guthaben zum Fälligkeitstermin auf ihr Konto überwiesen. Forderungen werden abgebucht.

 

Verbrauchsabrechnung für Wasser und Abwasser
Das gelieferte Wasser wird nach Kubikmetern berechnet; daneben wird ein Grundpreis je Monat nach der jeweiligen Zählergröße erhoben.


Einzelheiten dazu im Bereich Tarife.

 

Barzahler oder Abbucher? Der einfachste Weg ist dieser!
Sie lassen - wie bereits ca. 70 % unserer Kunden - die Beträge von Ihrem Konto abbuchen.

 

Denken Sie einfach daran!

Rechnung verlegt - dadurch Fälligkeit versäumt - Mahnung folgt - der Ärger ist vorprogrammiert!

 

Wir kümmern uns um alles - wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen.

 

  • wir erledigen die Bankwege

  • wir überwachen Fälligkeitstermine und kennen die offenen Beträge

  • wir erstellen keine Mahnungen

     

Sollten Sie nicht einverstanden sein, mit dem was wir tun - können Sie jederzeit Ihr Geld zurückfordern und Ihre Einzugsermächtigung widerrufen.

 

Wir haben Ihnen eine Möglichkeit zum Geldsparen aufgezeigt - nun ist es an Ihnen zu reagieren, auch die Banken danken es Ihnen - Lastschriften kosten dem Bankkunden keine Gebühren.

 

Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

Welche Gebühren und Entgelte gibt es?

Für die Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation sowie dezentrale Entsorgung gibt es im Versorgungsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow jeweils einen einheitlichen Tarif.


Dieser Tarif wird vom Wasser- und Abwasserverband Rathenow nach kostenspezifischen Gesichtspunkten festgelegt.
Einzelheiten dazu im Bereich Tarife.

Wozu Abschlagsbeiträge?

Da die Zählerstände nur einmal im Jahr übermittelt werden, können wir natürlich nicht so lange auf das Entgelt warten. Darum zahlen Sie monatlich einen festen Betrag als Abschlag.


Mit der Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen Ihr jährlicher Verbrauch und der sich daraus ergebende Zahlungsbetrag mitgeteilt sowie die neuen Abschlagsbeträge und Zahlungstermine für das nächste Jahr.


Die zwischenzeitlich erhobenen Abschlagsbeträge sind vom Gesamtbetrag abgesetzt, in der Regel verbleibt eine kleine Differenz.


Sollte sich bei Ihnen im Laufe des Jahres der Wasserverbrauch wesentlich ändern, sind wir bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Die Höhe der Abschlagsbeträge richten sich nach dem Vorjahresverbrauch.

Wie kann ich am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?

Sie können sich das Formular "SEPA-Lastschriftmandat" von unserer Internetseite herunterladen. Gern senden wir Ihnen, auf Wunsch, auch ein Exemplar per E-Mail oder auf dem Postweg zu.

 

Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

Was muss man bei Eigentumswechsel bzw. Umzug beachten?

Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie uns bitte innerhalb von vier Wochen, damit eine stichtagsgerechte Schlussabrechnung erstellt werden kann. Diese stichtagsgerechte Um- und Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften solange für die in der "alten" Besitzung auflaufenden Wasser-/Abwasserkosten, bis Sie sich bei uns abgemeldet haben. Grundlage für die Schlussabrechnung ist der von Ihnen oder der vom neuen Grundstückseigentümer abgelesene Zählerstand. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung sowie Änderungen Ihrer Postanschrift soweit diese mit der Verbrauchsstelle nicht identisch ist (z. B. Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten und Ähnliches).

Ich hatte einen Rohrbruch. Muss ich das Wasser bezahlen?

Infolge von Leitungsschäden hinter dem Wasserzähler (Hausanlage) haftet der Kunde für Wasserverluste. Besteht ein Anschluss an die öffentliche AW-Kanalisation, werden auch entsprechende Abwassermengen berechnet. Kann nach Behebung des Leitungsschadens durch eine zugelassene Installationsfirma bestätigt werden, dass Abwassermengen nicht in die Schmutzwasserkanalisation bzw. Fäkalabwässer nicht in die Grube gelangten, sondern anderweitig versickerten, kann das bei sofortiger Meldung in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Kann ich mein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung mit künftigen Abschlägen verrechnen lassen?

Ja, dies ist möglich. Bitte schreiben Sie uns eine kurze E-Mail, mit Angabe Ihrer Kundennummer, in der Sie uns Ihren Wunsch zur Guthaben-Verrechnung mitteilen  an

Wann wird meine Rechnung fällig?

Wir unterscheiden zwischen Rechnungen im Trinkwasserbereich und Bescheiden im Abwasserbereich. Die Fälligkeit beträgt grundsätzlich 1 Monat nach Bekanntgabe.


Die genaue Fälligkeit finden Sie stets auf unseren entsprechnenden Schreiben. 

Können Sie mir eine E-Rechnung zusenden?

Aktuell bieten wir den Versand von E-Rechnungen noch nicht an. Wir planen die Einführung im Laufe des Jahres. Bis dahin stellen wir Ihnen Ihre Bescheide und Rechnungen wie gewohnt auf dem Postweg zur Verfügung.

Wann sind die Abschläge fällig?

Die Abschlagszahlungen für Trink- und Abwasser sind jeweils zum 05. eines Monats des jeweiligen Kalenderjahres fällig. Die Fälligkeit beginnt mit März und endet mit Dezember (= 10 Monate).

Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie an?

Sie können per Überweisung zahlen oder bequem durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Auch Bar- und Kartenzahlung sind vor Ort möglich. 

 

Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Für die Änderung Ihrer Bankdaten (z. B. Lastschriftkonto) nutzen Sie bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

 

Bitte senden Sie dieses per E-Mail an:



ODER per Post an:


• Wasser- und Abwasserverband Rathenow
 Am Heidefeld 10
 14712 Rathenow

Kann ich meine Rechnung in Raten zahlen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich. Wir bieten Ratenverträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten an. Schreiben Sie uns bitte kurz an - mit Angabe Ihrer Kundennummer und dem Rechnungsbetrag. Wir prüfen gemeinsam eine passende Lösung und teilen Ihnen die Konditionen mit. Nicht möglich ist die Zahlung der monatlichen Abschläge in Raten.

Warum ist meine Rechnung höher als sonst?

Das kann mehrere Gründe haben, z. B. höherer Verbrauch, Tarifanpassungen, Nachberechnungen oder ein geschätzter Zählerstand. Bitte setzen Sie sich für detaillierte Fragen mit unserer Kundenberatung in Verbindung. Diese erreichen Sie per E-Mail an oder per Telefon unter 03385 495-600. Gern können Sie uns auch vor Ort aufsuchen. Bitte buchen Sie dafür einen persönlichen Termin.

 

Hier gehts zur: Terminbuchung.

Ich habe ein Guthaben. Wie kann ich mir dieses auszahlen lassen?

Bei Teilnahme am SEPA-Lastschiftverfahren erfolgt die Auszahlung Ihres Guthabens automatisch. 
Anderenfalls teilen Sie uns bitte schriftlich, mit Angabe Ihrer Kundennummer, Ihre Bankverbindung mit - gern auch nur via E-Mail an .

 

Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

Der fällige Betrag konnte nicht von meinem Konto abgebucht werden (bei Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzug). Was muss ich nun tun?

Sie erhalten auch von uns ein automatisches Schreiben, in dem Sie über die fehlgeschlagene Abbuchung informiert werden. Ein leeres Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren liegt dann bei. Dieses senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder an uns zurück - gern auch nur per E-Mail an .

 

Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie sonst auch zum ausdrucken unter Formulare.

Ich habe eine Frage zu meiner Jahresverbrauchsabrechnung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte kontaktieren Sie unsere Kundenberatung per E-Mail an oder per Telefon unter 03385 495-600. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer mit. Gern können Sie uns auch vor Ort aufsuchen. Bitte buchen Sie dafür einen persönlichen Termin.

 

Hier gehts zur: Terminbuchung.

Ich möchte am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Welche Auswahl-Möglichkeiten habe ich dabei?

Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten: (gilt jeweils für Trink- und Abwasser)

 

• Abschlagszahlungen:
Hierbei werden lediglich die monatlichen Abschläge von Ihrem Konto eingezogen (Fälligkeit: März bis Dezember). Die Jahresverbrauchsabrechnungen

(entstandene Nachzahlungen fürs Vorjahr) müssen eigenständig überwiesen werden. Eventuelle Guthaben können nicht ausgezahlt werden.

 

• Jahresverbrauchsabrechnungen:
Wir dürfen nur die entstandenen Nachzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung von Ihrem Konto einziehen. Ergibt die Jahresverbrauchsabrechnung ein Guthaben, so wird dieses automatisch ausgezahlt.

• Leistungen außerhalb Verbrauchsabrechnung:
Bei dieser Auswahl dürfen wir alle abgerechneten Leistungen, die nicht die Jahresverbrauchsabrechnung und die monatlichen Abschläge betreffen, abbuchen – z. B.: Zählerverplombung, Trinkwasser-/Abwasser-Anschluss, Verstopfungsbeseitigung, Sonder-Abwasserabfuhr.

 

• Ratenzahlungen:
 Dies betrifft nur die zu zahlenden Raten bei Abschluss einer Ratenvereinbarung mit uns.

 

• Sammel-Lastschrifteinzug:
 Diese ist die praktischste Variante. Hier dürfen wir die Zahlungen für alle künftig anfallenden Leistungen von Ihrem Konto einziehen.

Ich habe mein Grundstück verkauft. Was muss ich beachten?

Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie uns bitte innerhalb von vier Wochen, damit eine stichtagsgerechte Schlussabrechnung erstellt werden kann. Diese stichtagsgerechte Um- und Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften solange für die in der "alten" Besitzung auflaufenden Wasser-/Abwasserkosten, bis Sie sich bei uns abgemeldet haben. Grundlage für die Schlussabrechnung ist der von Ihnen oder der vom neuen Grundstückseigentümer abgelesene Zählerstand. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung sowie Änderungen Ihrer Postanschrift soweit diese mit der Verbrauchsstelle nicht identisch ist (z. B. Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten und Ähnliches).

 

Bitte nutzen Sie hierfür das Eigentümerwechselformular auf unserer Homepage. Bitte fügen sie dem Eigentümerwechsel einen Eigentumsnachweis [Kopie Kauf-/Pachtvertrag (auszugsweise) oder Grundbuchmitteilung] bei.

 

Das Formular zum Eigentümerwechsel finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

Kann ich die monatlichen Abschläge auch auf einmal begleichen?

Ja, dies ist möglich. Bitte schreiben Sie uns eine kurze E-Mail, mit Angabe Ihrer Kundennummer, in der Sie uns Ihren Wunsch zur Guthaben-Verrechnung mitteilen - an

Kann ich die Mahngebühren vermeiden?

Wenn Sie zeitnah und vor allem fristgerecht zahlen, Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen oder wir - vor Fälligkeit des Rechnungsbetrages - eine Ratenvereinbarung abschließen, lassen sich weitere Gebühren meist vermeiden. Melden Sie sich bitte kurz bei uns, damit wir eine Lösung finden.

 

Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.

Ich habe meine Rechnung nicht erhalten. Können Sie sie erneut zusenden?

Ja, das ist möglich. Schreiben Sie uns bitte kurz an - unter Angabe Ihrer Kundennummer und der gewünschten Rechnungskopie. Bitte beachten Sie, dass Rechnungskopien kostenpflichtig sind. Die aktuellen Preise finden Sie in unseren Satzungen.

Kann ich meine Rechnung per E-Mail erhalten?

Ja, das ist möglich. Schreiben Sie uns bitte kurz an - unter Angabe Ihrer Kundennummer und der gewünschten Rechnungskopie. Bitte beachten Sie, dass Rechnungskopien kostenpflichtig sind. Die aktuellen Preise finden Sie in unseren Satzungen.

Wie kann ich meine Adresse (Post-/Rechnungsanschrift) ändern?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift - mit Angabe der Kundennummer - einfach formlos mit - per E-Mail an:



ODER per Post an:


• Wasser- und Abwasserverband Rathenow
 Am Heidefeld 10
 14712 Rathenow

Ich habe eine Mahnung erhalten. Warum?

Sollten Sie eine entsprechende Zahlung getätigt haben, ging diese wahrscheinlich nicht fristgerecht ein. Auch ist es möglich, dass Ihre Zahlung nicht zugeordnet oder rechtzeitig verbucht werden konnte. 


Wenn Sie bereits überwiesen haben, schicken Sie uns bitte einen entsprechenden Zahlungsnachweis (Screenshot/Beleg) zum Abgleich.

 

(Ein Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie zum ausdrucken unter Formulare.)

Wie lautet die Bankverbindung des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow?

Unsere Bankverbindung bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam:


• Kontoinhaber: Wasser- und Abwasserverband Rathenow
 IBAN: DE83 1605 0000 3861 0115 05
 BIC: WELADED1PMB


Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Kundennummer und Bescheid- bzw. Rechnungsnummer als Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung reibungslos zuordnen können.

Können Sie E-Rechnungen empfangen?

Ja, wir können E-Rechnungen empfangen – im ZUGFeRD-Format. Bitte senden Sie Ihre Rechnung an .

Wohin kann ich eine Rechnung einer von mir erbrachten Leistung senden?

Sie können Ihre Rechnung wie folgt an uns senden.


• per E-Mail:


ODER per Post:

 

• Wasser- und Abwasserverband Rathenow
 Am Heidefeld 10
 14712 Rathenow

Wie berechnet sich der Schmutzwasserbeitrag?

Schmutzwasserbeitrag

 

Grundstücksfläche lt. Grundbuch x Vollgeschoss* der baulichen Anlage = modifizierte Fläche


modifizierte Fläche x Beitragssatz (z.Zt. 11,66 EUR/m2) = Beitragsbescheid

 

Berechnungsbeispiel

 

800,0 m2 (Grundstück) x 25 % (Vollgeschoss) = 200,0 m2 (modifizierte Fläche)
200,0 m2 x 11,66 EUR (Beitragssatz) = 2.332,00 EUR (Beitragsbescheid)

*Vollgeschoss
1-geschossig = 25 %
2-geschossig = 40 %
3-geschossig = 55 %
für jedes weitere Geschoss werden jeweils 15 % dazu gerechnet.

Kann ich meinen Hausanschluss zeitweise Außerbetrieb setzen?

Das Haus ist unbewohnt, vorübergehend erfolgt keine Nutzung. Auf Antrag einer zeitweiligen Außerbetriebsetzung (begrenzt auf 12 Monate) erfolgt der Zählerausbau und die Ventilanbohrschelle wird geschlossen. So ist keine unrechtmäßige Wasserentnahme möglich, auch Wasserverluste bei Rohrbruch durch Frostschaden können vermieden werden. Das Vertragsverhältnis bleibt dennoch weiterhin bestehen, Grundgebühren werden weiterhin erhoben. Die zeitweilige Außerbetriebsetzung ist kostenpflichtig. (Informationen zu den Kosten finden Sie in den Allgemeinen Tarifen des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow unter Satzungen und Regelwerke.)


Wiederinbetriebnahme

Die Wiederinbetriebnahme ist auf Antrag des Eigentümers ist kostenpflichtig und sofort möglich. (Informationen zu den Kosten finden Sie in den Allgemeinen Tarifen des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow unter Satzungen und Regelwerke.)


Trennung

Für Objekte, die abgerissen werden, leerstehende ungenutzte Objekte für die der Antrag auf Trennung gestellt wird, erfolgt die komplette Entfernung des Wasseranschlusses. Erfolgt kein Abriss, sondern ein späterer Verkauf ist geplant, gilt dieses Objekt als nicht erschlossen.

Ich möchte meinen Pool befüllen und es fällt kein Schmutzwasser an. Was muss ich tun?

Wassermengen, die für die Gartenentwässerung oder Swimmingpool-Anlage u. ä. genutzt werden und die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangen, werden auf Antrag von der Schmutzwassermenge abgesetzt.

 

Voraussetzung

Der Kunde muss auf seine Kosten eine zusätzlich geeichte Zählereinrichtung (Gartenwasserzähler) von einer zugelassenen Installationsfirma einbauen lassen. Wird der Gartenwasserzähler mit der öffentlichen Trinkwasserleitung verbunden, so ist der Einbau durch eine beim Verband zugelassene Installationsfirma auszuführen.


 

FAQ zur Trinkwasserversorgung

Ich habe eine Havarie. Wo kann ich mich melden?

Bitte rufen Sie den Havariedienst/ Entstörungsdienst an: 03385 503650

Geht der Zähler wirklich richtig?

Die Wasserzähler sind und bleiben Eigentum des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow. Nur unsere Beauftragten dürfen sie ein- oder ausbauen.


Um die Zuverlässigkeit dauerhaft sicherzustellen, werden die Zähler in regelmäßigen Abständen durch neue Zähler ersetzt, deren richtige Anzeige zuvor von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert und bestätigt worden ist.


Die Daten des alten und des neuen Zählers werden Ihnen mitgeteilt. Auf der nächsten Rechnung erscheint der Zählerwechsel mit einer gesonderten Zeile.


Mehrverbrauch ist nur selten auf eine fehlerhafte Zähleranzeige zurückzuführen. Veränderte Abnahmegewohnheiten, Erweiterung der Personenzahl in den Haushalten oder zusätzliche Geräte und Maschinen, können beispielsweise die Ursachen für einen höheren Wasserverbrauch sein. Wasser kann durch tropfende Zapfventile, ständig laufende Druckspüler oder Spülkästen und durch Schäden an erdverlegten Wasserleitungen ungenutzt ablaufen.

 

Auslaufmengen an Öffnungen verschiedener Größen

ÖffnungLiter in derKubikmeter
mmMinuteStundeam Tagim Monat
0,50,33200,4814,40
1,00,97581,3941,16
1,51,821102,6479,00
2,03,161904,56136,00

 

Wenn der Zähler Verbrauch anzeigt, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen zugelassenen Installationsbetrieb mit der Prüfung Ihrer häuslichen Wasseranlage zu beauftragen.


Wenn der Fachmann keinen Schaden festgestellt hat und Sie trotzdem noch Zweifel an der richtigen Zähleranzeige haben, können Sie eine Zählerprüfung beantragen. Wir veranlassen dann, dass der Zähler ausgebaut und in einer staatlich anerkannten Prüfstelle - auf Wunsch sogar in Ihrer Gegenwart - geprüft wird. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler in Ordnung ist, tragen Sie die Kosten für die Zählerprüfung, den Zähler sowie eine Arbeitsstunde für Ausbau, Einbau, Transport und Prüfung des Zählers. Werden die gesetzlichen Fehlergrenzen überschritten, fallen die Kosten uns zur Last und die Verbrauchsabrechnung wird entsprechend der abweichenden Fehlergrenzen berichtigt.

Mein Wasserzähler ist defekt. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie den Defekt umgehend 03385 495-600. Unsere Mitarbeiter veranlassen die weitere Prüfung und den Austausch des Wasserzählers.


Handelt es sich um einen Gartenwasserzähler, wenden Sie sich bitte direkt an einen zugelassenen Installateur aus unserem Installateurverzeichnis. Dieser übernimmt die erforderlichen Arbeiten.

Installation der Kundenanlagen - Wer darf die Installationen ausführen?

Für die Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss mit Ausnahme der Zähler - also für die Hausinstalltion und Geräte - tragen Sie die Verantwortung. Die Anlagen sind so zu betreiben, dass Störungen Dritter oder Rückwirkungen auf unsere Einrichtungen ausgeschlossen sind. Um Gefahren vorzubeugen, die durch unsachgemäße Arbeiten entstehen können, hat der Gesetzgeber hier Folgendes verfügt:


Nur der Fachmann darf Installationen, Änderungen und Reparaturen ausführen, dass Ihre Einrichtungen und Geräte störungsfrei zu benutzen sind. Dafür haftet er sogar. Diese Bestimmung dient allein Ihrer Sicherheit.

 

Installateurverzeichnis

Welche Wasserhärte habe ich in meinem Ort?

Warum ist mein Leitungswasser gelblich verfärbt?

Eine gelbliche Färbung des Trinkwassers ist in unserem Versorgungsgebiet Premnitz unbedenklich. Sie entsteht durch natürliche Huminsäuren, die aus dem Einzugsgebiet stammen. 

 

Huminsäuren sind organische Stoffe natürlichen Ursprungs und stellen keine gesundheitliche Beeinträchtigung dar.

Warum ist mein Trinkwasser getrübt? Was kann ich tun, wenn mein Leitungswasser getrübt ist?

Getrübtes Trinkwasser kann verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel Ablagerungen in der Hausanschlussleitung. 

 

Bitte melden Sie sich in diesem Fall per E-Mail: oder telefonisch 03385 495-600 bei uns.

 

Dort wird ein Termin zur Spülung des Hausanschlusses vereinbart, um die Ursache zu beheben und die Wasserqualität wiederherzustellen.


 

FAQ zur Abwasserentsorgung

Wo kann ich die dezentrale Entsorgung (Grube) anmelden?

Welcher Dienstleister fährt meine Grube ab?

Hier finden Sie die Dienstleister für Ihre Grubenabfuhr: Dezentrale Entsorgung - Wasser- und Abwasserverband Rathenow

Wo finde ich Informationen zu abflusslosen Schmutzwassersammelgruben? (Merkblatt)

Informationen finden Sie hier: dezentrale Entsorgung

Welche Pflichten habe ich als Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA)?

Die GEA umfasst alle Leitungen und Einrichtungen vom Gebäude bis zur Grundstücksgrenze. Sie müssen diese nach den technischen Regeln betreiben, instand halten und frei von Fremdwasser halten. Die Anforderungen ergeben sich aus der Zentralen Schmutzwassersatzung des WAV Rathenow. 
Wir beraten Sie gern telefonisch, wenn Sie Fragen zu Ihrer GEA haben.

Was kann ich tun, wenn meine Grundstücksentwässerungsanlage verstopft ist?

Liegt die Verstopfung zwischen Haus und Grundstücksgrenze, ist es Ihr privater Verantwortungsbereich. Tritt die Störung ab der Grundstücksgrenze auf, betrifft es den Grundstücksanschluss und damit den WAV. Die Zuständigkeit ist in der Zentralen Schmutzwassersatzung geregelt. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, wo die Störung liegt.

Wo beginnt der Grundstücksanschluss und wer trägt dort die Verantwortung?

Der Grundstücksanschluss beginnt ab der Grundstücksgrenze und gehört zum öffentlichen Abwassersystem. Für Bau, Betrieb, Wartung und Störungseinsätze ist der WAV zuständig. Grundlage ist die Zentrale Schmutzwassersatzung und die zugehörige Gebühren- und Kostenerstattungssatzung. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie eine Störung im Anschlussbereich vermuten.

Was darf ich über meine Grundstücksentwässerungsanlage nicht einleiten?

Unzulässig sind z. B. Öle, Fette, Farben, Lösemittel, Medikamente, Hygieneartikel, Feuchttücher oder aggressive Chemikalien. Diese Vorgaben ergeben sich aus der Zentralen Schmutzwassersatzung und den dort verankerten Hinweisen auf die anerkannten Regeln der Technik. Telefonisch klären wir gern, welche Stoffe erlaubt oder verboten sind.

Welche Anforderungen gelten für abflusslose Gruben?

Erforderlich sind u.a. Dichtheitsnachweis, Mindestvolumen von mindestens 3 m³, Absaugleitung bis zur Grundstücksgrenze mit Kardankupplung sowie geeignete Zufahrtsmöglichkeiten. Diese Vorgaben entsprechen der geltenden Praxis im WAV-Gebiet. Die Entleerung/Entsorgung ist in der Dezentralen Schmutzwassersatzung (Fäkalienentsorgungssatzung) geregelt (Änderungen ab 01.01.2026 beachten).

Welche Betreiberpflichten bestehen für Kleinkläranlagen (KKA)?

Pflicht sind regelmäßige Wartungen, Funktionskontrollen (z. B. Schlammspiegel), Einhaltung der DIN-Normen und die Anzeige der Inbetriebnahme beim WAV. Rechtliche Grundlagen stammen aus den technischen Regelwerken sowie der Dezentralen Schmutzwassersatzung für die Entsorgung.

Wer darf Gruben und Kleinkläranlagen entleeren?

Nur der WAV und von Ihm zugelassene Entsorgungsdienste dürfen die Entleerung durchführen. Dies ist in der Dezentralen Schmutzwassersatzung und der Fäkaliengebührensatzung verbindlich geregelt. Wer für Ihren Bereich zuständig ist können Sie auf unserer homepage nachlesen (Link einfügen)

Warum darf Regenwasser/ Niederschlagswasser nicht über die Grundstücksentwässerungsanlage in die Schmutzwasserleitung eingeleitet werden?

Regenwassereinleitungen sind satzungsrechtlich untersagt, da sie das Schmutzwassersystem überlasten und die Reinigungsleistung beeinträchtigen. Rechtsgrundlage ist die Niederschlagswassersatzung sowie die Zentrale Schmutzwassersatzung. 

 

Grundsätzlich sollte das anfallende unbelastete Niederschlagswasser zur Sicherung des Wasserhaushaltes auf den Grundstücken versickert werden. 

 

Wir beraten telefonisch, wie Ihr Grundstück korrekt entwässert werden muss

Muss ich Erhebungsbögen oder Anzeigen abgeben?

Ja. Für Sammelgruben und Kleinkläranlagen bestehen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten, die in der Dezentralen Schmutzwassersatzung verankert sind. Der WAV veröffentlicht hierzu regelmäßig Hinweise (z. B. Wasserzeitung, Amtsblatt).


 

FAQ Anschlusswesen

Mit welchen Hausanschlusskosten muss ich für die Verlegung eines neuen Trinkwasseranschlusses rechnen?

Die Hausanschlusskosten für einen neuen Trinkwasseranschluss werden pauschal berechnet. Eine Kosteninformation finden Sie auch auf unser Internetseite.

 

Mit welchen Hausanschlusskosten muss ich für die Verlegung eines neuen Schmutz- bzw. Regenwassergrundstücksanschluss rechnen?

Für die Verlegung eines Schmutzwasser- bzw. Regenwassergrundstücksanschlusses wird Ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt. Hier wird ein entsprechendes Aufmaß durch unsere Abwasserabteilung erstellt und Ihnen dann zu gesandt. 

Wer verlegt den Trinkwasserhausanschluss?

Die Ausführung der Erdarbeiten erfolgt, über eine gemäß Rahmenvertrag gebunden, zugelassene Tiefbaufirma. Die Ausführung der Verlegearbeiten erfolgt durch unsere Mitarbeiten des Trinkwasserbereiches bis zum Aufstellungsort der Wasserzähleranlage.

Wer verlegt den Schmutz- oder Regenwassergrundstücksanschluss?

Die Ausführung der Erd- und Verlegearbeiten erfolgt über eine gemäß Rahmenvertrag gebunden zugelassene Tiefbaufirma. 

Darf ich Arbeiten an der Trinkwasseranlage nach der Wasserzähleranlage selbst ausführen? 

Nein, die Arbeiten an der Kundenanlage (das Leitungsnetz nach der Wasserzähleranlage) darf nur von einem zugelassenen Installateurunternehmen (Installateurverzeichnis) ausgeührt werden.

Darf ich Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage für Schmutz- oder Regenwasser auf meinem Grundstück selbst ausführen? 

Ja, die Arbeiten können in Eigenleistung ausgeführt werden, sind aber durch einen Mitarbeiter des Abwasserbereiches im offenen Rohrgraben vor Ort abzunehmen. 

 

Es gibt auch die Möglichkeit eine versierte Tiefbaufirma zu beauftragen, welche diese Anschlussarbeiten durchführt. Diese Arbeiten werden uns dann auf dem Formular "Anmeldung eines Schmutzwasseranschluss" schriftlich bestätigt. Das Anmeldeformuar wird mit der erteilten Anschlussgenehmigung übergeben.

 

Das Formular "Anmeldung eines Schmutzwasseranschluss" finden Sie zum ausdrucken unter Formulare

 

 

Wo melde ich mich zur Klärung aller Fragen zur Verlegung eines Hausanschlusses ?

Alle Hausanschlussfragen werden in dem Bereich Anschlusswesen/GIS beantwortet, hier besteht auch die Möglichkeit zur telefonischen Beratung. 

 

Telefon: 03385 945-600

E-Mail:

Wann sollte der Antrag für einen Trinkwasseranschluss eingereicht werden?

Der Antrag sollte, mit der Erteilung der Baugenehmigung oder bei vorliegen aller baurelevanten Unterlagen, bereits beim WAV Rathenow eingereicht werden.

 

Anschlusswesen

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die vollständig gestellte Anträge für Hausanschlüsse?

Hier ist eine Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate zu berücksichtigen.

Wann wird mein Trinkwasser-, Schmutzwasser- oder Regenwasseranschluss verlegt?

Die Arbeiten zur Verlegung der Hausanschlussleitung für Trinkwasser bzw. des grundstücksanschlusses für Schmutz- oder Regenwasser erfolgt in Absprache mit dem Bauherren und dem zuständigen Tiefbauunternehmen und nach Vorlage aller benötigten Genehmgiungen z.B. des Straßenbaulastträger.

Darf ich die Erdarbeiten in Eigenleistung vornehmen?

Erdarbeiten in öffentlichen Bereichen dürfen durch den Bauherrn nicht in Eigenleistung vorgenommen werden. Die Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück können nur in Absprachen mit unseren zuständigen Fachbereichen selbst ausgeführt werden.

Ich habe das Formular "Anmeldeformular nach DIN 1988" mit der Trinkwasseranschlussgenehmigung erhalten. Was soll ich jetzt tun?

(Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI))

Dieses Anmeldeformular wird mit der erteilten Trinkwasseranschlussgnehmigung zugeschickt. Dieses Formular dient als Nachweis für die ausgeführten Arbeiten der Trinkwasserkundenanlage und ist somit durch das zugelassene Installateurunternehmen (Installateurverzeichnis) auszufüllen und dem WAV Rathenow im Original zurück zu senden.

 

 

Ist eine Leitungsauskunft oder ein Schachtschein kostenpflichtig?

Ja, die Gebühren richten sich nach dem Umfang der angeforderten Leistung und dieses sind in der Verwaltungsgebührensatzung bzw. in den allgemeinen Tarifen des WAV Rathenow  zu finden.

 

Satzungen - Wasser- und Abwasserverband Rathenow

 

 

Muss ich für Erdarbeiten auf privaten Grundstücken einen Schachtschein beantragen?

Ja, wenn das Grundstück mit Trink-,Schmutz- und/oder Regenwasser erschlossen ist.

 

Für Erdarbeiten auf privaten Grundstücken ist ein Schachtschein erforderlich. Dieser kann beim Wasser- und Abwasserverband Rathenow beantragt werden. Alle Arbeiten am Grundstücksanschluss, einschließlich der Herstellung, Änderungen, Erneuerungen und Unterhaltungsarbeiten, dürfen nur durch den Verband oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer gemäß einer gesonderten Satzung.

Wie ist die Bearbeitungszeit eines Leitung- oder Schachterlaubnis beantragen?

Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen zurechnen. Es wird um eine rechtzeitige Beantragung gebeten.

Wie beantrage ich einen Trinkwasseranschluss?

Den Verfahrensablauf finden Sie hier: Anschlusswesen.

Wie beantrage ich einen zentralen (leitungsgebundenen) Schmutzwasseranschluss?

Den Verfahrensablauf finden Sie hier: Anschlusswesen.

Wie melde ich die Entsorgung von dezentralen (nichtleitungsgebundenen) Schmutzwasser (Grube) an?

Den Verfahrensablauf finden Sie hier: Anschlusswesen.

Wie beantrage ich einen leitungsgebundenen Regenwasseranschluss?

Den Verfahrensablauf finden Sie hier: Anschlusswesen.