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Zentrale Entsorgung

Kläranlage

Eine ordnungsgemäß geplante, gebaute und betriebene Kanalisation ist Vorrausetzung für einwandfreie Hygiene, einen guten Lebensstandard und für den notwendigen Gewässerschutz. Zur Kanalisation gehören neben dem Kanalnetz auch Sammelanlagen, Pumpwerke (Hebeanlagen) und Druckleitungen. Das gesammelte Abwasser wird zu Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) transportiert oder bei reinen Regenwasserkanälen direkt in ein Gewässer (Vorfluter) eingeleitet. Für die Ableitung von Abwasser gibt es zwei Entwässerungssysteme. Das Trennsystem (zwei Kanäle und getrennte Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser) und das Mischsystem (gemeinsame Ableitung von Schutz- und Niederschlagswasser in einem Kanal).

 

Im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverband Rathenow wird das Trennsystem angewendet. Aus wirtschaftlichen Gründen sind jedoch nicht alle verbandsangehörigen Gemeinden an die öffentlichen Entwässerungssysteme angeschlossen.

 

Grundstücke, die über einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen sind, haben einen Grundstücksanschluss (vom Anschlusskanal im öffentlichen Bereich bis zum Revisionsschacht ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze) Der Grundstücksanschluss ist nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage.

 

Wichtig für Anschlussnehmer

Bei Grundstücken, die an das öffentliche Schmutzwasserkanalnetz angeschlossen sind oder werden, müssen die Abwassereinleitbedingungen nach der Abwassersatzung des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow eingehalten werden.

 

Die Einleitung von Niederschlags- und Grundwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist verboten.

 

Des Weiteren ist der Schmutzwasseranschluss vom Grundstückseigentümer vor Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage zu sichern. Darüber hinaus ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Abwasseranlagen auf seinem Grundstück auf Funktion und Dichtigkeit zu überprüfen.

 

Genaue Angaben zu Anschlussmöglichen von Grundstücken erhalten sie unter Leitungsauskünfte.