Fristverlängerung bis 01.12.2025 für die Abgabe der Erhebungsbögen für Sammelgruben
Der Verband bittet seine Kunden um ihre Unterstützung, damit bei der Entsorgung alles rund läuft. Aktuelle Daten sind notwendig, um die Entsorgung zuverlässig und gesetzeskonform organisieren zu können und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Das Ausfüllen des Erhebungsbogens ist geboten, weil laut Satzung eine Mitwirkungspflicht der WAV-Kunden besteht. Der Verband bittet deshalb, den Bogen vollständig und mit einer Frist bis 01.12.2025 auszufüllen.
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