Voranmeldung Standrohrvertrag
Ablauf bei der Abholung eines Standrohres:
Abschluss eines Mietvertrages in der Abteilung Rechnungswesen und Finanzen, 1. OG, R. 205. Für die Standrohrausleihe ist gemäß der zurzeit gültigen Satzung eine Kaution von 300,00 € zu hinterlegen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Standrohres mit den Kosten verrechnet.
Aushändigung des Standrohres in der Abteilung Trinkwasserversorgung, EG, R. 107
Ablauf bei der Rückhabe eines Standrohres:
Abgabe des Standrohres in der Abteilung Trinkwasserversorgung, EG, R. 107
Abrechnung des Mietvertrages und Verrechnung der Kaution in der Abteilung Rechnungswesen und Finanzen, 1. OG, R. 205